Zuschüsse für Ihre Alarmanlage

 

Ab 21. März 2017 gelten neue Förderbedingungen für einbruchsichernde Maßnahmen

Das neue Förderprogramm ermöglicht es, künftig KfW-Zuschüsse (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Alarmanlagen und einbruchsichere Türen zu beantragen.

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. 

Ein Zuschuss kann ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 EUR. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen sind bis zu 1.500 EUR KfW-Zuschuss möglich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage von zwei Angeboten oder ein Angebot von einer zertifizierten Firma. Ausgezahlt wird die Förderung nach Vorlage der Originalrechnung.

[Quelle: kfw.de]